Willkommen auf meiner Homepage. Sie erhalten hier alle nötigen Informationen rund um eine osteopathische Behandlung nach dem Leitsatz:
“Suche nicht nur die Krankheit, sondern finde die Gesundheit.”
A. T. Still – Gründer der Osteopathie
Die Praxis
Osteopathie Benjamin Ebert
Klingel: Praxisgemeinschaft Vogl
Christophstr. 1
80538 München
Tel.: 089 4132 6700
info@osteo-ebert.de

Der Behandlungsraum

Hauseingang
am Franz-Josef-Strauß-Ring

Klingel zum Tür öffnen: "Praxis Vogl"

Die Praxis liegt im Erdgeschoss rechts

Wartebereich
Nehmen Sie hier bitte Platz. Ich hole Sie bald ab.
Anfahrt
Öffentlich
Ubahn: U4 und U5 von Lehel, U3 und U6 vom Odeonsplatz
Tram: 19 und 21 von den Kammerspielen
Sbahn: vom Marienplatz mit 11 Min Fußweg
Parkplätze
kostenpflichtig: in den umliegenden Straßen, am Haus der Kunst (7 Min Fußweg) oder in den nahen Parkhäusern (Hofbräuhaus...)

Terminvereinbarung
Sollte kein passender Online-Termin verfügbar sein, rufen Sie mich bitte an. Ich werde versuchen Sie anderweitig einzuplanen.
Behandlungsdauer und -kosten
Neupatienten: Ersttermin
Standardmäßig werden für Neupatienten am Anfang zwei Termine vereinbart. Dabei konzentriert sich der Ersttermin auf die medizinische Abklärung Ihres Falles, oder der Ihres Kindes.
Wir werden ein längeres Gespräch führen, gefolgt von einer ausführlicheren Untersuchung, in der die Symptomatiken durchgetestet werden. Abschließend wird zur Probe behandelt.
Planen Sie dafür etwa 45 Minuten ein. Um Zeit zu sparen können Sie gerne einen altersentsprechenden Anamnesebogen (siehe unten) und den Behandlungsvertrag vor ausfüllen und auf Doctolib hochladen, bzw. zur Behandlung mitbringen.
Folgebehandlung
Die Folgebehandlung findet innerhalb der nächsten zwei Wochen statt und ist die erste "richtige" Behandlung. Hier startet die Tüftelei und Strategiesuche, nach einer Möglichkeit um Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Alle weiteren Sitzungen müssen individuell abgestimmt werden.
Wie viele Behandlungen sind nötig?
In sehr einfachen Fällen reichen 2 - 4 Sitzungen aus. Symptomfreiheit nach dem ersten Mal gibt es nur als Glückstreffer 😉 Komplexere Fälle brauchen natürlich länger, allerdings sind die Behandlungabstände dann im Bereich von Wochen und Monaten.
- Erwachsene
- Kinder
- Kinder verkürzt
Behandlungsdauer: ca. 35 - 40 Min
Kosten: 75 €
Behandlungsabstand: 1 - 4 Wochen
Behandlungsdauer: ca. 35 - 40 Min
Kosten: 75 €
Behandlungsabstand: 1 - 8 Wochen
Babys und Kinder brauchen meistens weniger intensive Behandlungen, da sie schneller und direkter reagieren. Deswegen kann die Konsultationsdauer kürzer ausfallen. Ebenso fällt die Zahl der nötigen Besuche meist kleiner aus.
Behandlungsdauer: ca. 20 Min
Kosten: 40 €
Behandlungsabstand: 1 - 4 Wochen
Babys und Kinder brauchen meistens weniger intensive Behandlungen, da sie schneller und direkter reagieren. Deswegen kann die Konsultationsdauer kürzer ausfallen. Ebenso fällt die Zahl der nötigen Besuche meist kleiner aus.
Was Sie für eine Behandlung brauchen:
Laken
Eine dünne Decke und/oder Handtuch für die Behandlungsliege.
Dokumente
Medizinische Berichte oder Fragebögen, lassen sich über Doctolib mir mir teilen.
Alternativ können Sie diese auch zum Termin mitbringen oder wenn nötig vor Ort ausfüllen. Dabei alssen sich der Behandlungsvertrag (unterschriftspflichtig) und Anamnesebogen auch digital mit einem PDF-Programm bearbeiten.
Bitte nehmen sie das Datenschutz-Informationsblatt zur Kenntnis.
Terminabsagen
Falls Sie ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige telefonische Absage. Ohne Absage könnte eine Gebühr von 25 € verlangt werden.
Die Kostenerstattung gilt nicht für unentschuldigtes Fehlen.
Kassenerstattung
- Gesetzlich versichert
- Privat versichert
Osteopathie ist leider keine erstattungsfähige gesetzliche Kassenleistung. Allerdings bieten inzwischen einige gesetzliche Krankenkassen, einen kleinen Bonus für Osteopathie an.
Dafür braucht es meistens eine formlose ärztliche Empfehlung für Osteopathie. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden, oder sich direkt bei Ihrer Kasse informieren.
Falls Sie eine Heilpraktiker-Zusatzverischerung besitzen, können osteopathische Leistungen dort geltend gemacht werden.
Privat Versicherte bekommen die Osteopathie als Heilpraktikerleistung im Rahmen ihres Tarifes erstattet. Dafür ist meist keine ärztliche Bescheinigung erforderlich.